Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft SPLG

Als Fachpersonen bieten wir den betreuten Mitmenschen eine bewusst naturverbundene Gemeinschaftsform und leben es ihnen vor.

Betreute Lebensgemeinschaft

Infrastruktur

Grosszügiges Doppelbauernhaus mit vielen neuen, heimelig umgebauten Räumlichkeiten

Individuelle Einzelzimmer

Grosses einmaliges Freizeitgelände mit Badeweiher, Wiesen, Plätzen, diversen Nebengebäuden und eigenem Wald

Metall- und Holzwerkstatt

Integrierte Kleinlandwirtschaft

Alltagsthemen

Zeit haben, naturnahes, erlebnispädagogisch geprägtes Leben zu entdecken

Unzählige Möglichkeiten für Freizeitkreativitäten mit Feuer, Erde, Wasser etc.

Produktives, sinnstiftendes Mitwirken zur Alltagsbewältigung

Kontakte zu verschiedenen Tieren aufbauen

Lebensphasen mit den Tieren erleben (Kreislauf der Natur)

Eigene Stärken und Grenzen entdecken und erweitern, gesundes Mass zum Risiko

Teilhabe an hohem Selbstversorgungsgrad, praktische Fähigkeiten in Haus und Garten entwickeln

Erfahrungs- und Erlebnismöglichkeiten mit Maschinen und Motoren wie (Klein-) Traktoren, Kleinbagger, div. Kleingeräten etc. bieten

Sozialpädagogische
Schwerpunkte

Vertrauen, Beziehung, Verlässlichkeit und Geborgenheit erfahren (sicherer Ort)

Kind sein zu dürfen: dem gemeinsamen kindlichen Spiel Raum geben und die Alltagsagenda möglichst wenig beladen

Aktives Tun vor Konsum und Passivität

Naturreize anstelle von vielen Zivilisationsreizen entdecken (Komplexitätsreduktion)

Alternativen zu digitalem Medienkonsum geniessen lernen

Verantwortung für eigenes Tun und Handeln einüben (Prinzip von Saat und Ernte, Selbstwirksamkeit)

Generationenübergreifende Beziehungen pflegen als stärkendes Element neben der gleichaltrigen Gruppe

Trauma-pädagogische Alltagsgestaltung

Selbstführsorge üben (Hygiene, Schlaf, Genussmittel, Ernährung, etc.)

Assoziierte Plätze AP

Familienpflege, ambulante Angebote

Infrastruktur

– Sozialpädagogische Familienbegleitung SPF
– ADHS-Coaching

Die assoziierten Plätze (AP) werden durch den Verein Mülibach fachlich begleitet. Der Aufenthaltsort des Betreuten befindet sich in einer externen Pflegefamilie. Es werden die gleichen Dienstleistungen wie in der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft erbracht.

Unser ADHS-Coaching sowie die Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) sind ambulante Dienstleistungen, die wir nach gegenseitiger Absprache sowie eingehenden Abklärungen ebenfalls anbieten. Gerne dürfen Sie uns für weitere Informationen kontaktieren.

 

 

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche

  • Kinder und Jugendliche, die aufgrund von familiären/sozialen Proble­men, verhaltens- und entwicklungsbedingten Auffälligkeiten oder psychischen Problemen nicht in ihrem Herkunftsmilieu aufwachsen können und für welche ambulante Hilfe- und Unterstützungsmassnahmen nicht ausreichen.
  • Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die einen konstanten Platz in einer familiären Struk­tur mit emotioneller Nähe benötigen und ertragen.
  • Die SPLG bzw. assoziierte Pflegefa­milien (AP) werden koedukativ geführt. Es werden Kinder und Jugendliche aller sozialer Schichten und Konfessionen/Religionen aufgenommen.
Aufnahmekriterien:

  • Aufnahmealter in der SPLG in der Regel ab 3 jährig und in den assoziierten Pflegefamilien je nach Platzierungsort.
  • Aufgrund der Kindesschutzmassnahmen ist ein mehrjähriger, möglichst langfristiger Aufenthalt geplant, nach Möglichkeit bis Schul- oder Berufsabschluss.
  • Platzierungen über Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden, Berufsbeistandschaften, Sozialdienste mindestens mit einem Beschluss nach Art. 308, bei Bedarf auch mit Art. 310 oder 311 ZGB, damit ein sicherer Ort mit Beziehungskonstanz gewährleistet werden kann.
  • Das aufzunehmende Kind/der bzw. die aufzunehmende Jugendliche passt ins Gruppengefüge der SPLG bzw. des assoziierten Platzes.
  • Die Eignung der SPLG bzw. des assoziierten Platzes bezüglich der individuellen Problematik des Kindes/des bzw. der Jugendlichen ist gewährleistet und wurde bei besonderen Anforderungen durch eine externe Fachstelle geprüft.
  • Die Kostengutsprache muss durch die einweisende Stelle gewährleistet sein.