Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft SPLG

Als Fachpersonen bieten wir den betreuten Mitmenschen eine bewusst naturverbundene Gemeinschaftsform und leben es ihnen vor.

Betreute Lebensgemeinschaft

Infrastruktur

Grosszügiges Doppelbauernhaus mit vielen neuen, heimelig umgebauten Räumlichkeiten

Individuelle Einzelzimmer

Grosses einmaliges Freizeitgelände mit Badeweiher, Wiesen, Plätzen, diversen Nebengebäuden und eigenem Wald

Metall- und Holzwerkstatt

Integrierte Kleinlandwirtschaft

Alltagsthemen

Zeit haben, naturnahes, erlebnispädagogisch geprägtes Leben zu entdecken

Unzählige Möglichkeiten für Freizeitkreativitäten mit Feuer, Erde, Wasser etc.

Produktives, sinnstiftendes Mitwirken zur Alltagsbewältigung

Kontakte zu verschiedenen Tieren aufbauen

Lebensphasen mit den Tieren erleben (Kreislauf der Natur)

Eigene Stärken und Grenzen entdecken und erweitern, gesundes Mass zum Risiko

Teilhabe an hohem Selbstversorgungsgrad, praktische Fähigkeiten in Haus und Garten entwickeln

Erfahrungs- und Erlebnismöglichkeiten mit Maschinen und Motoren wie (Klein-) Traktoren, Kleinbagger, div. Kleingeräten etc. bieten

Sozialpädagogische
Schwerpunkte

Vertrauen, Beziehung, Verlässlichkeit und Geborgenheit erfahren (sicherer Ort)

Kind sein zu dürfen: dem gemeinsamen kindlichen Spiel Raum geben und die Alltagsagenda möglichst wenig beladen

Aktives Tun vor Konsum und Passivität

Naturreize anstelle von vielen Zivilisationsreizen entdecken (Komplexitätsreduktion)

Alternativen zu digitalem Medienkonsum geniessen lernen

Verantwortung für eigenes Tun und Handeln einüben (Prinzip von Saat und Ernte, Selbstwirksamkeit)

Generationenübergreifende Beziehungen pflegen als stärkendes Element neben der gleichaltrigen Gruppe

Trauma-pädagogische Alltagsgestaltung

Selbstfürsorge üben (Hygiene, Schlaf, Genussmittel, Ernährung, etc.)

Aussenwohngruppe

SPLG Hegibach

Die kleine sehr familiäre Aussenwohngruppe wird vor Ort durch eine Sozialpädagogin als Standortverantwortliche geleitet. Der Betriebszweig SPLG Hegibach befindet sich an einem separaten Standort und wird durch die Gesamtleitung des Verein Mülibach geführt. Es werden die gleichen Dienstleistungen wie in der SPLG Mülibach erbracht.  

Familienpflege, ambulante Angebote

Sozialpädagogische Familienbegleitung SPF und ADHS-Coaching

Infrastruktur

 

Unser ADHS-Coaching sowie die Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) sind ambulante Dienstleistungen, die wir nach gegenseitiger Absprache sowie eingehenden Abklärungen ebenfalls anbieten. Gerne dürfen Sie uns für weitere Informationen kontaktieren.

 

 

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche

  • Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund von
    familiären / sozialen Problemen, verhaltens- und entwicklungsbedingten Auffälligkeiten
    oder psychischen Problemen nicht in ihrem Herkunftsmilieu aufwachsen können und
    für welche ambulante Hilfe- und Unterstützungsmassnahmen nicht ausreichen.
  • Angesprochen sind einweisende Stellen, welche für Kinder & Jugendliche einen
    konstanten Platz in einer familiären Struktur mit emotioneller Nähe suchen.
  • Die SPLG bzw. Aussenwohngruppe werden koedukativ geführt. Es werden Kinder und
    Jugendliche aller sozialer Schichten und Konfessionen/Religionen aufgenommen.

Aufnahmekriterien:

  • Aufnahmealter in der SPLG in der Regel ab 2-jährig und in der Aussenwohngruppe.
  • Aufgrund der Kindesschutzmassnahmen ist ein mehrjähriger, möglichst langfristiger
    Aufenthalt geplant, nach Möglichkeit bis Schul- oder Berufsabschluss.
  • Platzierungen über Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden,
    Berufsbeistandschaften, Sozialdienste mindestens mit einem Beschluss nach Art.
    308, bei Bedarf auch mit Art. 310 oder 311 ZGB, damit ein sicherer Ort mit
    Beziehungskonstanz gewährleistet werden kann.
  • Das aufzunehmende Kind/der bzw. die aufzunehmende Jugendliche passt ins
    Gruppengefüge der SPLG bzw. der Aussenwohngruppe.
  • Die Eignung der SPLG bzw. der Aussenwohngruppe bezüglich der individuellen
    Problematik des Kindes/des bzw. der Jugendlichen ist gewährleistet und wurde bei
    besonderen Anforderungen durch eine externe Fachstelle geprüft.
  • Die Kostengutsprache muss durch die einweisende Stelle gewährleistet sein.