Kinder und Jugendliche
- Kinder und Jugendliche, die aufgrund von familiären/sozialen Problemen, verhaltens- und entwicklungsbedingten Auffälligkeiten oder psychischen Problemen nicht in ihrem Herkunftsmilieu aufwachsen können und für welche ambulante Hilfe- und Unterstützungsmassnahmen nicht ausreichen.
- Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die einen konstanten Platz in einer familiären Struktur mit emotioneller Nähe benötigen und ertragen.
- Die SPLG bzw. assoziierte Pflegefamilien (AP) werden koedukativ geführt. Es werden Kinder und Jugendliche aller sozialer Schichten und Konfessionen/Religionen aufgenommen.
Aufnahmekriterien:
- Aufnahmealter in der SPLG in der Regel ab 3 jährig und in den assoziierten Pflegefamilien je nach Platzierungsort.
- Aufgrund der Kindesschutzmassnahmen ist ein mehrjähriger, möglichst langfristiger Aufenthalt geplant, nach Möglichkeit bis Schul- oder Berufsabschluss.
- Platzierungen über Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden, Berufsbeistandschaften, Sozialdienste mindestens mit einem Beschluss nach Art. 308, bei Bedarf auch mit Art. 310 oder 311 ZGB, damit ein sicherer Ort mit Beziehungskonstanz gewährleistet werden kann.
- Das aufzunehmende Kind/der bzw. die aufzunehmende Jugendliche passt ins Gruppengefüge der SPLG bzw. des assoziierten Platzes.
- Die Eignung der SPLG bzw. des assoziierten Platzes bezüglich der individuellen Problematik des Kindes/des bzw. der Jugendlichen ist gewährleistet und wurde bei besonderen Anforderungen durch eine externe Fachstelle geprüft.
- Die Kostengutsprache muss durch die einweisende Stelle gewährleistet sein.
Jugendliche
- Jugendliche, die aufgrund eines persönlichen Handicaps bzw. ihrer momentanen Lebenssituation (Hilfsbedürftigkeit) sozialpädagogische oder –therapeutische Unterstützung benötigen.
- Dies geschieht in Form von betreuten oder begleiteten Wohnmöglichkeiten in separaten Räumlichkeiten im Mülibach oder ausserhalb.
- Intern bieten wir geschützte Arbeits- oder Beschäftigungsmöglichkeiten als Tagesstruktur an.
- Auf unserem vielseitigen Betrieb besteht die Möglichkeit für Berufsvorbereitung, Arbeitstraining und -praktikum.
- Es werden Personen aller sozialer Schichten und Konfessionen/Religionen aufgenommen.
Aufnahmekriterien:
- Die Aufnahme erfolgt nach abgeschlossener Schulzeit.
- Es ist ein mindestens einjähriger Aufenthalt geplant.
- Die aufzunehmende Person ist bereit, die gelebten christlichen Grundwerte im Alltag zu teilen und sich an die interne Hausordnung zu halten.
- Es besteht keine illegale Suchtmittelabhängigkeit.
- Die Person passt in die Gruppenkonstellation der Lebensgemeinschaft.
- Es besteht keine erhöhte potentielle Gefährdung für Übergriffe (sexueller Missbrauch etc.) vor Ort.
- Die Kostenübernahme ist gewährleistet.
- Das Eintrittsalter muss unter 18 Jahren liegen.